BAG-Förderung
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen des Güterkraftverkehrs sowie Transport- und Logistikunternehmen, die neue Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in schaffen.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Lehrgänge, Seminare und Schulungen für Arbeitnehmer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Voraussetzung ist mindestens ein auf den Betrieb zugelassenes Nutzfahrzeug von mind. 7,5 t zul. Gesamtgewicht.
Verbindlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen und Online-Kurse sind nicht förderfähig.
Beispiele für förderfähige Aus- und Weiterbildungen:
- Vorbereitungslehrgänge (z. B. zur Grundqualifikation)
- Trainings zu Fahrsicherheit und -ökonomie (z. B. Ladungssicherung, Verhalten am Unfallort)
- Lehrgänge Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr (z. B. Recht, Fuhrpark, Sprachen)
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (z. B. Umzug, Schwer- und Gefahrgut)
- Weiterführende berufliche Qualifikationen (z. B. Fachwirt, Meister, AEVO)
- Weiterbildungen nach dem BKrFQG (Praxisanteil förderfähig)
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