Berufskraftfahrerweiterbildung LKW
Modul 1 bis 5 - Wochenseminar (m/w/d)
Das Berufskraffahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Kraftfahrer seit dem 10.09.2009 zur regelmäßigen Weiterbildung. Alle Kraftfahrer müssen innerhalb 5 Jahren den Nachweis von 35 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen. Mit dem Nachweis der Weiterbildung wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Im Rahmen der eines Wochenseminares werden alle notwendigen Schulungen durchgeführt die der Teilnehmer nachweisen muss.
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme (10 UE)
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (10UE)
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung (10 UE)
Modul 4: Schadensprävention (10 UE)
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast (10 UE)
Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV
Teilnehmer die im Besitz der einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE und die Kennziffer 95 bereits eingetragen haben müssen nach Erwerb der Grundqualifikation die regelmäßige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachweisen.
Alle Berufskraftfahrer (m/w/d) im Güterkraftverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen.
Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis:
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.
Unterrichtsform
Vollzeit
Förderprogramme
ja
Dauer
5 Tage (50 UE)
Seminarpreis Brutto
500,00 €
(Mehrwertsteuerbefreit)