
Fachkurse
- 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren oder
- 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr erreicht haben.
Förderprogramm Fachkurse (ESF-Förderung) in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Lehrgänge der Deubel GmbH im Bewilligungszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.08.2018 mit Zuschüssen zu Teilnahmegebühren.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem ESF-Fonds besteht nicht.
Informieren Sie sich über die vollständigen Förderbestimmungen unter www.esf-bw.de
Wer kann gefördert werden?
Der förderfähigen Zielgruppe umfasst:
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
- Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
- Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind

Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von- 30 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
- 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende,
- Mehrwertsteuer
- Übernachtungskosten
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Die Deubel GmbH hat für Sie als Träger aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die Fördergelder beantragt.
Damit Sie nun letztlich eine Ersparnis von 30% bzw. 50 % auf die Teilnehmergebühren erhalten benötigen wir von Ihnen folgende zwei Fragebögen (Zielgruppenabfrage und Stammdatenblatt) vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zurück. Diese zwei Dokumente benötigen wir im Original.
Bitte reichen Sie beide Fragebögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original bis spätestens 09:00 Uhr am ersten Seminartag bei der Deubel GmbH ein.
Unvollständige oder nicht unterschriebene Anträge dürfen wir nicht an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg , vertreten durch die L-Bank, weiterleiten. Diese können daher nicht bei der Förderung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge, die nicht fristgerecht bis zum Beginn der Seminarveranstaltung eingereicht wurden.