ESF-Fachkurse: ESF Plus Förderperiode
2021-2027 Baden-Württemberg
Berufliche Weiterbildung mit finanzieller Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) auch in der Förderperiode 2021–2027 berufliche Anpassungsfortbildungen durch das Fachkursprogramm.
Die Deubel GmbH ist an diesem Förderprogramm beteiligt. Viele unserer Weiterbildungsmaßnahmen können daher mit einem Zuschuss von 45 % auf die Teilnahmegebühr gefördert werden.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wer kann gefördert werden?
Die ESF Plus-Förderung richtet sich an Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Förderfähig sind insbesondere:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler
Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden.
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
In der Regel nicht förderfähig sind Beschäftigte öffentlicher Arbeitgeber, beispielsweise bei:
- Bund und Ländern
- Stadt- und Landkreisen
- Städten und Gemeinden
- sonstigen öffentlichen Einrichtungen
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Nicht bezuschusst werden insbesondere:
- die gesetzliche Umsatzsteuer
- Übernachtungs- und Unterkunftskosten
Sind Bewirtungskosten Bestandteil der Teilnahmegebühr und nach den Förderbestimmungen förderfähig, wird der Zuschuss vollständig an die Teilnehmenden weitergegeben und bereits bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Welche Lehrgänge werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Anpassungsfortbildungen, die dem
- Erwerb,
- Erhalt oder
- der Erweiterung
beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dienen.
Die förderfähigen Weiterbildungsangebote der Deubel GmbH umfassen Lehrgänge mit einem Umfang von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Unsere Lehrgänge werden in unterschiedlichen Lernformaten angeboten, beispielsweise als:
Präsenzveranstaltungen
Onlinetrainings
Blendend Learning
Wie hoch ist die Förderung?
Für alle förderfähigen Fachkurse mit Kursbeginn ab dem 01.09.2026 beträgt der Zuschuss 45 % der Teilnahmegebühr.
Die Förderung wird direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Sie zahlen somit lediglich den reduzierten Eigenanteil.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Damit wir die Förderung für Sie beantragen können, benötigen wir vor Beginn der Weiterbildung folgende Unterlagen:
- Zielgruppenabfrage Fachkurse
- Teilnehmerstammblatt
Beide Dokumente müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Weiterbildung bei der Deubel GmbH vorliegen.
Die Unterlagen können im Original oder – sofern zulässig – digital eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene oder verspätet eingereichte Unterlagen dürfen von uns nicht an die L-Bank weitergeleitet werden. Eine Förderung ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
Unser Service:
Die Deubel GmbH unterstützt Sie selbstverständlich bei der Beantragung der ESF Plus-Förderung.
Sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Kursbuchung an. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme förderfähig ist und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.
Weitere Informationen: Die Förderung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter: www.esf-bw.de. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
