ESF-Fachkurse: ESF Plus Förderperiode
2021-2027 BW
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus legt auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 wieder ein Fachkursprogramm für überbetriebliche berufliche Anpassungsfortbildungen auf.
Das ab dem 01.01.2022 startende Förderprogramm ESF Plus EU wurde von folgenden Institutionen zusammengestellt:
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
- Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
- Programm für Beschäftigung und soziale Innovationen (EaSI)
- EU-Gesundheitsprogramm
Das ESF Plus Programm läuft bis alle zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind, bis spätestens zum 31.12.2027.

Wer kann gefördert werden?

Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben

Beschäftigte aus Unternehmen (Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden muss in BW liegen)

Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind

Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
Folgende Bestandteile der Teilnahmegebühr werden nicht bezuschusst:
- Die Mehrwertsteuer und Übernachtungskosten
- Bewirtungen für Teilnehmende werden bezuschusst, wenn sie in den erhobenen Teilnahmegebühren enthalten sind. Der Zuschuss ist vom Weiterbildungsträger in voller Höhe weiterzuleiten. Dieses erfolgt grundsätzlich durch die Absetzung des Zuschusses von der Teilnahmegebühr in der Rechnung. Bezahlt wird nur die reduzierte Teilnahmegebühr.
Was wird gefördert?
Förderfähige Fachkurse müssen „dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen werden in der Regel nicht gefördert. Da der Fördertopf gedeckelt ist, kann ein Zuschuss nur bis zur Ausschöpfung der Mittel beantragt werden.
Fachkurse der Deubel GmbH sind förderfähig im Sinne der Förderbedingungen. Für die Beantragung der Fördermittel benötigen wir im Vorfeld von Ihnen einige Angaben. Sprechen Sie uns darum an, bevor Sie einen Fachkurs bei uns buchen.
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Lehrgänge der Deubel GmbH im Bewilligungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 mit Zuschüssen zu Teilnahmegebühren.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem ESF-Fonds besteht nicht. Informieren Sie sich über die vollständigen Förderbestimmungen unter www.esf-bw.de

Präsenzveranstaltungen

Onlinetrainings

Blendend Learning
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt in der Regel 25% der Teilnahmegebühr.
Folgende Zielgruppen erhalten einen Zuschuss von 50% der Teilnahmegebühr:
- Teilnehmende, die mindestens das 55.Lebensjahr vollendet haben. Das heißt, der 55.Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
- Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Die DEUBEL GmbH hat für Sie als Träger aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die Fördergelder beantragt.
Damit Sie nun letztlich eine Ersparnis von 25% oder 50% auf die Teilnehmergebühren erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende zwei Fragebögen (Zielgruppenabfrage und Stammdatenblatt) vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zurück. Diese zwei Dokumente benötigen wir im Original.
Bitte reichen Sie beide Fragebögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original bis spätestens 09:00 Uhr am ersten Seminartag bei der DEUBEL GmbH ein.
Unvollständige oder nicht unterschriebene Anträge dürfen wir nicht an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, vertreten durch die L-Bank, weiterleiten. Diese können daher nicht bei der Förderung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge, die nicht fristgerecht bis zum Beginn der Seminarveranstaltung eingereicht wurden.