BALM Förderprogramm (De-minimis Förderprogramm)

Eine besondere Förderungsmaßnahme erhalten Unternehmen des Güterverkehrs sowie Transport und Logistikunternehmen, die die Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in unterstützen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist dabei der Fördergeber.

Voraussetzungen für die Förderung?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
  • Eigentümer:in oder Halter:in von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug sind, das für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7.500 kg beträgt.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung

  • bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung
    (Lizenz/Erlaubnisurkunde) oder
  • bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG

nachweisbar sein.

Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können die beteiligten Unternehmen eigenständige Anträge stellen, soweit sie juristisch selbständig sind und die Antragsberechtigung vorliegt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge, Seminare und Schulungen für Arbeitnehmer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) Voraussetzung ist mindestens ein auf den Betrieb zugelassenes Nutzfahrzeug von mind. 7,5 Tonnen (zGG) Gesamtgewicht aufweisen, ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.

Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für Online-Kurse.

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß der Anlage zu Nummer zwei (Maßnahmenkatalog) der Richtlinie „Weiterbildung“, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich oder bei gleichzeitiger virtueller Verknüpfung anwesend sein müssen (persönliche oder gleichzeitige virtuelle Präsenz).


Hinweis:
Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, werden nicht gefördert.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Je nach Unternehmensgröße können unterschiedliche Fördersätze in Anspruch genommen werden. Zudem unterscheidet sich die Förderhöhe bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von

  • bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
  • bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.

Die Förderhöhe beträgt

  • bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
  • bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Kosten. Dabei liegt der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme bei 2 Mio. Euro.

Das Ganze wird multipliziert mit der Anzahl der auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.

Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten.

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Mehr Informationen zum De-minimis Programm finden Sie bei der BALM

Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen