De-minimis Förderprogramm

Eine besondere Förderungsmaßnahme erhalten Unternehmen des Güterverkehrs sowie Transport und Logistikunternehmen, die die Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in unterstützen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist dabei der Fördergeber.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge, Seminare und Schulungen für Arbeitnehmer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten. Voraussetzung ist mindestens ein auf den Betrieb zugelassenes Nutzfahrzeug von mind. 7,5 t zul. Gesamtgewicht.

Verbindlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen und Online-Kurse sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz

Je nach Unternehmensgröße können unterschiedliche Fördersätze in Anspruch genommen werden. Zudem unterscheidet sich die Förderhöhe bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Fördersatz beträgt

  • bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
  • bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.

Die Förderhöhe beträgt

  • bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
  • bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Kosten. Dabei liegt der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme bei 2 Mio. Euro.

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Mehr Informationen zum De-minimis Programm finden Sie bei der BAG