Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg​

Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr

Der Bildungsurlaub in Baden-Württemberg ist ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das es ihnen ermöglicht, sich während ihres Urlaubs beruflich oder persönlich weiterzubilden. Dieses Recht ist in verschiedenen Bundesländern Deutschlands gesetzlich verankert, und in Baden-Württemberg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Anrecht auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

Während des Bildungsurlaubs können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen verbessern. Die Themen der Bildungsurlaube sind vielfältig und reichen von Sprachkursen über berufliche Weiterbildungen bis hin zu kulturellen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein, damit sie für den Bildungsurlaub in Baden-Württemberg gültig sind. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Bildungsveranstaltungen selbst organisieren und dafür sorgen, dass die Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Das Ziel des Bildungsurlaubs ist es, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Kenntnisse zu erweitern und neue Fähigkeiten zu erlernen, um ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern oder persönliche Interessen zu verfolgen. Der Bildungsurlaub fördert somit lebenslanges Lernen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beschäftigten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bildungsurlaub in Baden-Württemberg spezifischen gesetzlichen Regelungen und Bedingungen unterliegt. Arbeitnehmer sollten sich daher rechtzeitig über ihre Ansprüche und die entsprechenden Voraussetzungen informieren und die Bildungsveranstaltungen rechtzeitig mit ihrem Arbeitgeber abstimmen.

Wer kann den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme wie beispielsweise die Teilnahmegebühr muss vom Arbeitnehmer jedoch selbst getragen werden, wenn der Arbeitgeber hier keine Unterstützung zusagt.

Wofür kann Bildungszeit (Bildungsurlaub) genommen werden?

Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für:

  • die berufliche Weiterbildung,
  • die politische Weiterbildung oder
  • für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Der Gesetzgeber hat allerdings bestimmte Anforderungen an eine Bildungsmaßnahme definiert, die erfüllt sein müssen, um Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg. Wir unterstützen Sie dabei.

Weitere Information zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg erhalten Sie hier. Oder sprechen Sie uns an.

Bildungsurlaub FAQs

Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig weniger als an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Nein, Bildungsurlaub kann nur für Bildungsmaßnahmen genutzt werden, die den Voraussetzungen des § 6 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) entsprechen. Darunter fällt auch, dass die Bildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird. 

Hinweis: Hochschulen und staatlich anerkannte Schulen sind nicht automatisch anerkannt.

Nein, Bildungsmaßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung müssen grundsätzlich einen beruflichen Bezug haben.