Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Der Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt, ist ein Förderangebot der Bundesländer in Deutschland – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Um an der Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen müssen Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen, der sie dann für eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlt vom Job freistellt. Die Freistellung muss dabei für die Teilnahme an einer anerkannten Schulung genutzt werden.

Wer kann den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

Die Voraussetzung für eine Förderung unterscheiden sich je nach Bundesland: In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz in jedem förderwilligen Bundesland teilnehmen. Die Anzahl der Tage, die gewährt werden, hängt vom Alter ab.

Wie sieht die Förderung durch die Bundesländer aus?

Die Anzahl der Freistellungstage pro Kalenderjahr für Arbeitnehmer variieren je nach Bundesland. In Baden-Württemberg stehen den Beschäftigten bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bei Fortzahlung des Gehalts für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen zu. Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme wie beispielsweise die Teilnahmegebühr muss vom Arbeitnehmer jedoch selbst getragen werden, wenn der Arbeitgeber hier keine Unterstützung zusagt.

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