Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw & Bus
Als Berufskraftfahrer üben Sie eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus: Sie befördern Waren oder Personen sicher, umwelt- und kostenbewusst ans Ziel. Das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz schreibt vor, dass Sie dazu nicht nur eine Fahrerlaubnis sondern auch bestimmte Weiterbildungen nachweisen müssen. Haben Sie am 10.9.2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE besessen, sind Sie verpflichtet, alle fünf Jahre an einer 35-stündigen Weiterbildung zu den Themen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilzunehmen. Haben Sie die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben, sind Sie verpflichtet zusätzlich die Grundqualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen. Mit den in Modulform angebotenen Seminaren erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen und erhalten die erforderlichen Nachweise für den Eintrag im Kartenführerschein.