Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw & Bus – Modul 1 bis 5: Wochenkurs
Vollzeit
förderbar
5 Tage (50 UE)
Das Berufskraffahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Kraftfahrer seit dem 10.09.2009 zur regelmäßigen Weiterbildung. Alle Kraftfahrer müssen innerhalb 5 Jahren den Nachweis von 35 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen. Mit dem Nachweis der Weiterbildung wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Im Rahmen der eines Wochenseminares werden alle notwendigen Schulungen durchgeführt die der Teilnehmer nachweisen muss.
In der Berufskraftfahrerweiterbildung können Sie alle fünf Module innerhalb kürzester Zeit erwerben:
- Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme (10 UE)
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (10UE)
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung (10 UE)
- Modul 4: Schadensprävention (10 UE)
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast (10 UE)
Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV
Teilnehmer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D oder DE besitzen sowie bereits die Kennziffer 95 erworben haben, müssen innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss ihrer Grundqualifikation ihre periodische Weiterbildung nachweisen.
Alle Berufskraftfahrer (m/w/d) im Personen- und Güterkraftverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen.
Teilnahmebescheinigung der Deubel GmbH.
Die Teilnahme wird von uns an das direkt an das Berufskraftfharerqualifikationsregister (BQR) elektronisch übermittelt.
Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis:
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.
Optional: Wir bieten die Modul 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG auch als Wochenseminar (Montag bis Freitag) buchbar.