Gefahrgut Seminare und Weiterbildungen für Unternehmen

Die Beförderung von Gefahrgut ist mit großen Gefahren verbunden. Unter dem Begriff Gefahrgut werden alle Stoffe und Gegenstände verstanden, von denen erbliche Gefahren beim Transport ausgehen können. Der Transport von Gefahrgut bedarf daher besonderer Regelungen. Gefahrguttransport in der EU unterliegen daher seit den 50er-Jahren den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, kurz ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Die ADR-Verordnung wird alle zwei Jahre aktualisiert und ist ein komplexes Regelwerk, das Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung, Klassifizierung und Dokumentation von Gefahrgütern umfasst.

Als Fahrer von Gefahrgut müssen Sie gegenüber Arbeit- bzw. Auftraggebern eine ADR-Bescheinigung vorweisen, die Sie mit dem Basiskurs Gefahrgut erwerben können. Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig, für die Verlängerung muss ein Auffrischungskurs besucht werden. Verschiedene Aufbaukurse vermitteln die nötige Sachkenntnis, um explosive Stoffe, radioaktive Stoffe oder gefährliche Flüssigkeiten fahren zu dürfen. Die Weiterbildungen bereiten Sie auf die entsprechenden Prüfungen der Industrie- und Handelskammer vor.

Die Übersetzung des EU-Rechts in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), ehemals Gefahrgutverordnung Straße.

Bei der Nichtbeachtung der Regelungen aus dem ADR oder nicht ordnungsgemäßer Ausführung müssen Unternehmen mit hohen Bußgeldern rechnen.