Steuerliche Förderung
Weiterbildungsmaßnahmen machen sich nicht nur bei der Jobsuche bemerkbar, sondern auch auf der Einkommenssteuererklärung. Denn die Teilnahme von einer Weiterbildungsmaßnahme kann steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Weiterbildungskosten erkennt das Finanzamt an Werbungskosten an?
- Weiterbildung im ausgeübten Beruf (Seminare, Spezialkurse, etc.)
- Umschulungen
- Zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
- Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung z.B. Lehre
- Aufbau bzw. Zweitstudium
Die oben genannten Weiterbildungsmaßnahmen können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften nichtselbstständiger Arbeit abziehen – natürlich nur wenn diese im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen oder zur Förderung Ihrer beruflichen Qualifikationen dienen. Die berufliche Notwendigkeit ist dabei ausschlaggebend.
Fachlich unspezifische Weiterbildungen wie beispielsweise Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung werden nur anerkannt, wenn es für das Finanzamt plausibel erscheint. Lerninhalte und die konkrete Anwendung im beruflichen Alltag sind dabei Gründe, die eine berufliche Veranlassung unterstreichen. Ein Rhetorikseminar kann bei einem Vertriebsleiter abgesetzt werden, während ein Maschinebauer hierbei eher Schwierigkeiten bekommen würde.
Weiterbildungsmaßnahmen ohne direkten beruflichen Hintergrund wird das Finanzamt nur steuerlich anerkennen, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt oder er die Teilnahme an einem bestimmten Seminar sogar selbst vorschreibt.
Fortbildungskosen wie oben genannt können also als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Werbungskosten: Weiterbildungskosten sind alle „Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen“. Zu den Weiterbildungskosten zählen z. B. auch Fachbücher oder Prüfungsgebühren. Falls sie Zuschüsse vom Arbeitsamt oder Arbeitgeber für Ihre Weiterbildung erhalten, reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.