Gefahrgut-Seminar: Gefahrgutfahrer-Auffrischungsschulung

Vollzeit

förderbar

1,5 Tage (14 UE)

Sie besitzen bereits die ADR-Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer und möchten diese nun verlängern. Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und bringen Sie sie auf den aktuellen Stand, um Ihrer Verantwortung im Umgang mit Gefahrgütern gerecht zu werden und Sach- und Personenschäden bestmöglich vorzubeugen. Das Training vermittelt Ihnen die nötige Sachkunde und bereitet Sie auf die schriftliche Prüfung zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung der IHK vor.

Seminarpreis

279,65 €

(inkl. 19 % MwSt)
  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation, Begleitpapiere
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung, Ladungssicherung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Die Fortbildung kann bereits 1 Jahr vor Ablauf der Gültikeit ist die Teilnahme an einer Fortbildung möglich.

Berufskraftfahrer die im Besitz einer gültigen ADR- Bescheinigung sind (ADR- Bescheinigung für Stück- und Schüttgüter Tankwagen, Klasse 1 und 7) und diese für einen weiteren Gültigkeitsraum verlängern möchten

Teilnehmerzertifikat der Deubel GmbH.

Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer 30 Minuten) durch die zuständige Industrie und Handelsammer ab. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird die ADR Bescheinigung um fünf Jahre verlängert.

Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.

Die IHK Prüfungsgebühr beträgt 60,00 EUR netto und wird zusammen mit Seminarpreis in Rechnung gestellt.

Hinweis:
Ein aktuelles Passbild wird für die ADR-Bescheinigung benötigt, während der Personalausweis zur Identitätskontrolle vorliegen muss.

Bis zum Ablauf der ADR- Bescheinigung müssen Sie erfolgreich an einer Fortbildungsschulung teilgenommen haben, sonst verfällt die ADR- Bescheinigung unwiderruflich. Sie können eine Fortbildungsschulung bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der Bescheinigung absolvieren, ohne dass die Bescheinigung ihren Gültigkeitszeitraum verliert.

 

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