Beschleunigte Grundqualifikation Lkw-Fahrer IHK
Vollzeit
förderbar
23 Tage (194 UE)
Sie möchten als Berufskraftfahrer arbeiten und haben nach dem 10.9.2009 die Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE erworben bzw. sind gerade in der Lkw-Fahrschule. Mit dem Training der beschleunigten Grundqualifikation Lkw und der bestandenen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer im Anschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung der Kennziffer 95 in den Führerschein und damit für die Anstellung als Berufskraftfahrer in einem Unternehmen.
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der Kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken im Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Ladungssicherung
- Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- Praktische Fahrübungen
Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt ist
Personen, die ihre Fahrerlaubnis (C1, C1E, C und CE) nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.
Teilnahmebescheinigung der Deubel GmbH. Diese ist Voraussetzung für die Zulassung zur IHK Prüfung.
Die Teilnahme wird an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) elektronisch übermittelt.
Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis:
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.