Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr
Vollzeit
förderbar
6 Tage (72 UE)
Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU- weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.
In der Verordnung (EG) 1071/2009 bzw. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) ist geregelt,
Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 t oder 2,5 t (ab 21.05.2022 grenzüberschreitend) zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.
1. Rechtliche Grundlagen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und relevante EU-Vorschriften
Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
2. Kaufmännische Unternehmensführung
Kostenrechnung und Preisgestaltung
Finanzplanung, Liquidität und Buchführung
Versicherungen für Fahrzeuge und Betrieb
3. Technik & Betriebssicherheit
Fahrzeugtypen und Wartung
Ladungssicherung nach VDI 2700
Sicherheitsprüfungen und Unfallverhütung
4. Straßenverkehrssicherheit & Sozialvorschriften
Lenk- und Ruhezeiten
Fahrpersonalverordnung
Digitaler und analoger Fahrtenschreiber
5. Zugang zum Markt
Nationale und internationale Genehmigungen
CEMT- und Kabotage-Regelungen
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (Grundlagen)
6. Prüfungsvorbereitung
Musterprüfungen und Fallbeispiele
Rechenübungen zu Kosten, Nutzlast und Achslasten
Individuelle Tipps für den Prüfungserfolg
Für die Teilnahme an den diesem Seminar sind keine besonderen Voraussetzung zu erfüllen.
Um mit dieser Qualifizierung die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu können, muss auch die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters außer Frage stehen. Das heißt, es dürfen keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen internationale oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften bestehen.
Unsere Sach- und Fachkunde-Schulung im Güterkraftverkehr richtet sich an:
- Gründer im gewerblichen Lkw-Verkehr
- Verkehrsleiter nach VO (EG) Nr. 1071/2009Unternehmer, die ihr Transportgeschäft starten oder erweitern wollen
- Führungskräfte und Disponenten im Gütertransport
- Quereinsteiger, die in den gewerblichen Güterverkehr wechseln möchten
Selbstständige Fahrer, die den Schritt zum eigenen Unternehmen planen
Hinweis:
Der Sach- und Fachkundenachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie gewerblich Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Inland durchführen – im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 Tonnen.
Teilnehmerzertifikat der Deubel GmbH
Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen und Getränke enthalten.
Hinweis:
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.
Das Unternehmen und der benannte Verkehrsleiter (Der Unternehmer selbst, der „interne“ Verkehrsleiter oder auch der „externe“ Verkehrsleiter) müssen die fachliche Eignung nachweisen. Fachlich geeignet sind Sie z.B., wenn Sie eine Sach- und Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK abgelegt und bestanden haben. Sollten Sie bereits 10 Jahre in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben oder zwischen dem 04.12.1999 – 04.12.2011 ununterbrochen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben, prüft die zuständige IHK anhand vorhandener Nachweise Ihre fachliche Eignung.