BALM Förderprogramm - Weiterbildung

Eine besondere Förderungsmaßnahme erhalten Unternehmen des Güterverkehrs sowie Transport und Logistikunternehmen, die die Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in unterstützen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist dabei der Fördergeber.

Wer ist antagsberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Halter oder Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen, die zum 01. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen sind

Definition schwere Nutzfahrzeuge:
Als schwer gilt ein Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „Weiterbildung“, wenn es für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und eine technisch zulässige Gesamtmasse ab 3.501 kg aufweist.

Fahrzeugnachweise:
Sie können Ihre Nachweise auch dann einreichen, wenn diese sich auf einen Zeitraum zwischen dem 01. Dezember 2024 und dem Tag der Antragstellung beziehen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) berücksichtigt diese Nachweise wohlwollend.

Berechtigung für den Güterkraftverkehr:

  • Bei gewerblichem Güterkraftverkehr muss eine der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen vorliegen:
    • § 3 GüKG – nationale Erlaubnis
    • § 5 GüKG – EU-Lizenz
  • Bei Werkverkehr ist eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG erforderlich.

Partner- und verbundene Unternehmen:
Auch Partner- oder verbundene Unternehmen können eigenständige Anträge stellen, wenn sie juristisch selbständig sind und die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms „Weiterbildung“ werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Dazu zählen Lehrgänge, Seminare und Schulungen, die im Maßnahmenkatalog aufgeführt sind.

Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Bereich „Dokumente zum Download“ bereit.

Förderkriterien:

  • Die Maßnahme muss eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden haben (jeweils mindestens 45 Minuten).

  • Das Lehrgangspersonal und die Teilnehmenden müssen zeitgleich anwesend sein – entweder vor Ort (Präsenz) oder virtuell.

  1. Hinweis:
  2. Nicht förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die ausschließlich der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsnormen dienen (z. B. Vorgaben durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften)

Was ist zu tun, ume eine Zuwendung zu erhalten?

Die Förderung muss ausschließlich online über das eService-Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) beantragt werden.

Im Portal stehen Ihnen alle notwendigen Antragsformulare, Anlagen und Ausfüllhilfen zur Verfügung.

Wichtige Hinweise:

  • Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der vollständig ausgefüllte Antrag elektronisch beim BALM eingeht.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  1. dem ausgefüllten Antragsformular dem unterschriebenen Kontrollformular
  2. Das Kontrollformular muss gemeinsam mit dem Antrag hochgeladen werden.

Wie hoch ist der Förderung?

Die Förderung im Programm „Weiterbildung“ erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Förderhöhe:

  • Kleinst- und kleine Unternehmen: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 60 %
  • Andere Antragstellende: bis zu 50 %

Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen und Weiterbildungsvorhaben begrenzt.

Unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag:
Die maximale Förderung je Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der zum 01. Dezember 2024 auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (Eigentum oder Halterschaft). Dabei gilt pro Fahrzeug ein Fördersatz von:

  • bis zu 1.050 Euro für Kleinst- und kleine Unternehmen
  • bis zu 900 Euro für mittlere Unternehmen
  • bis zu 750 Euro für andere Unternehmen

Bitte beachten: Zur Nutzung überlassene Fahrzeuge (z. B. Miete oder Leasing) werden nur dann berücksichtigt, wenn sie auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sind.

Zur Unterstützung stellt das Bundesamt folgende Hilfen bereit:

  • eine Berechnungshilfe Weiterbildung zur Ermittlung der beantragbaren Fördersumme
  • ein Merkblatt KMU Weiterbildung zur Einstufung der Unternehmensgröße

Sie möchten einen zuverlässigen und anerkannten Partner in Sachen Weiterbildung an Ihrer Seite? Dann sprechen Sie uns bei der Deubel GmbH für Ihr persönliches Weiterbildungsprogramm an.

Mehr Informationen zum De-minimis Programm finden Sie bei der BALM

Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen​

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