Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr

Vollzeit

förderbar

6 Tage (72 UE)

Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU- weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.

In der Verordnung (EG) 1071/2009 bzw. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) ist geregelt,

Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 t oder 2,5 t (ab 21.05.2022 grenzüberschreitend)  zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.

Seminarpreis

1.487,50 €
(inkl. 19 % MwSt)
  • Berufsbezogene gesetzliche Grundlagen
  • Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr
  • Finanzwirtschaftliche Betriebsführung
  • Fuhrparkleitung und technische Vorschriften
  • Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Kosten und Leistungsrechnung
  • Versicherungswesen
  • Umwelt- und Unfallschutz
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Marketing

Für die Teilnahme an den diesem Seminar sind keine besonderen Voraussetzung zu erfüllen.

Um mit dieser Qualifizierung die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu können, muss auch die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters außer Frage stehen. Das heißt, es dürfen keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen internationale oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften bestehen.

Zukünftige Frachtführer die geschäftsmässig oder entgeltliche Transporte mit Fahrzeugen größer 3,5 t oder 2,5 t grenzüberschreitend zulässigem Gesamtgewicht durchführen wollen.

Mitarbeiter die als externer oder interner Verkehrsleiter die Verantworlichkeit für den gewerblichen Güterverkehr übernehmen wollen.

Teilnehmerzertifikat der Deubel GmbH

Erweiterte Zusatzleistungen: 
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen und Getränke enthalten. 

Hinweis: 
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.

Das Unternehmen und der benannte Verkehrsleiter (Der Unternehmer selbst, der „interne“ Verkehrsleiter oder auch der „externe“ Verkehrsleiter) müssen die fachliche Eignung nachweisen. Fachlich geeignet sind Sie z.B., wenn Sie eine Sach- und Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK abgelegt und bestanden haben. Sollten Sie bereits 10 Jahre in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben oder zwischen dem 04.12.1999 – 04.12.2011 ununterbrochen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben, prüft die zuständige IHK anhand vorhandener Nachweise Ihre fachliche Eignung.