Schulung für Personal gemäß Kapitel 1.3 ADR – Unterweisung in die Beförderung gefährlicher Güter
Kapitel 1.3 des ADR betrifft die Schulung aller Mitarbeiter, die direkt oder indirekt mit der Beförderung gefährlicher Güter in Berührung kommen, aber keine speziellen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung haben, wie z.B. Lagerpersonal, Verwaltungspersonal und andere unterstützende Funktionen. Diese Schulung stellt sicher, dass alle beteiligten Personen die grundlegenden Risiken und Vorschriften im Umgang mit Gefahrgütern verstehen und entsprechend handeln.
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
- Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- Ausnahmen und Freistellung
Die Zielgruppe der Schulungen nach Kapitel 1.3 ADR umfasst Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, jedoch keine direkte Verantwortung für den Transport oder die speziellen Aufgaben im Gefahrgutbereich übernehmen. Dazu gehören:
- Verwaltungspersonal: Mitarbeiter, die in der Dokumentation, Planung oder Organisation von Transporten tätig sind, wie z.B. Sachbearbeiter in der Logistik, die Gefahrgutpapiere bearbeiten oder Frachtverträge erstellen.
- Lagerpersonal: Personen, die für das Lagern, Verladen oder Entladen gefährlicher Güter verantwortlich sind. Sie müssen über die Risiken der Güter informiert sein und wissen, wie sie diese sicher handhaben.
- Personal im Versand und Wareneingang: Mitarbeiter, die an der Annahme oder dem Versand von Gefahrgütern beteiligt sind, wie z.B. Wareneingangs- und Versandmitarbeiter.
- Betriebsleiter und Vorgesetzte: Personen, die indirekt in den Transport gefährlicher Güter involviert sind, aber sicherstellen müssen, dass ihr Personal die Vorschriften einhält und korrekt geschult ist.
Nach Abschluss dieser Schulung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme gemäß den Vorgaben des ADR, Kapitel 1.3. Diese Bescheinigung ist regelmäßig zu erneuern, um sicherzustellen, dass das Personal stets auf dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften und -praktiken ist.
erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Unterrichtsform
Vollzeit
Förderprogramme
nein
Dauer
1 Tage (10 UE)
Seminarpreis Brutto
416,50 €
inkl. 19% Mehrwertsteuer.