Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV
Verantwortliche Personen in Unternehmen, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren.
- Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht/ Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht
- Neuerungen im Gefahrgutrecht / Gefahrguttransporte
- Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV (ehemals § 3 BefErlV).
Wir benötigen den Nachweis mit Anmeldung zu dieser Fortbildung.
Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben. Es muss eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV) erfolgen.
behördlich (Regierungspräsidium Tübingen) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der Klaißle & Partner
Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.
Unterrichtsform
Vollzeit
Förderprogramme
Nein
Dauer
2 Tage (20 UE)
Seminarpreis Brutto
1.011,50 €
(inkl. 19 % MwSt)