Unterweisung von Personen im Sinne der RSA 21 und ZTV-SA 97 / MVAS 99
Vollzeit
nicht förderbar
1 Tag (10 UE)
Die RSA-Schulung hat das Bildungsziel, dass Sie als Mitarbeiter umfassend qualifiziert werden. Inhaltlich werden die Vorgaben der RSA, StVO und Arbeitstättenverordnung behandlet. Dadurch wird das notwendige Wissen vermittelt, das notwendig ist um Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) verkehrssicher zu sichern.
In dieser eintätgigen Weiterbildungsveranstaltung werden die Mindestanforderung praxisnah vermittelt, die hierfür erforderlichen Kenntnisse entsprechen den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen des MVAS 99, den RSA 21 und den ZTV-SA 97.
- Darstellung der wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Begriffsbestimmungen nach RSA 21 und ZTV-SA 97
Verkehrsrechtliche Anordnung - Planung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen
- Instrumente der Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer (innerörtlich, außerörtlich) - Arbeitsstellen von kürzerer Dauer auf Autobahnen
- Aufgaben von Einweisern, Warn- und
- Sicherungsposten
- Schutz- und Vorwarneinrichtungen
- Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen
keine Voraussetzungen zur Teilnahme.
Verantwortliche für die Sicherung von Straßenabumaßnahmen an innerörtlichen Straße, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen, wie z. B. Mitarbeiter in Straßen- Tiefbauämtern, Mitarbeiter von Abschlepp- und Bergungsunternehmen, Poliere und Kollonenführer.
Teilnahmebescheinigung der Deubel GmbH.
erweiterte Zusatzleistungen: Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis: Der Personalausweis muss vorliegen.
Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet. Beachten Sie aber, dass viele Auftraggeber nur Schulungsbescheinigungen anerkennen, die nachweislich nicht älter als 3 Jahre sind.