Jährliche Unterweisung Staplerschein / Gabelstaplerfahrer – DGUV Vorschrift 1
Vollzeit
nicht förderbar
0,5 Tage (4 UE)
Vermeiden Sie Arbeitsunfälle, indem Sie gefährliche Routinen, kleine Fehler und Unachtsamkeiten rechtzeitig erkennen und abstellen. In dieser jährlichen Unterweisung für Gabelstaplerfahrer nach DGUV Vorschrift 1 frischen Sie Ihr Wissen rund um den sicheren Umgang mit dem Gabelstapler auf, bringen Ihre Kenntnisse zu Vorschriften und Sicherheitstechnik auf den neuesten Stand und trainieren, Gefahren frühzeitig zu erkennen und riskante Fahr- oder Stapelmanöver zu vermeiden.
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Betriebsanweisungen für Flurförderzeuge
- Sicherheitszeichen
- Haftung des Bedienpersonals
- Aktuelle Themen aus dem UnternehmenPraxisorientierte Hinweise zur Bedienung
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein.
Für alle Mitarbeitenden, die mit Flurförderzeugen arbeiten oder bereits einen Staplerschein besitzen – insbesondere für beauftragte Gabelstaplerfahrer, die ihre jährliche Unterweisung nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) absolvieren müssen.
Teilnahmebescheinigung der Deubel GmbH
Erweiterte Zusatzleistungen:
Im Seminarpreis sind die Teilnehmerunterlagen, Getränke und ein kleiner Imbiss enthalten.
Hinweis:
Der Personalausweis muss zur Identitätskontrolle vorliegen.
Diese Unterweisung gilt für alle Flurförderzeuge gemäß DGUV Grundsatz 308-001, z. B. Frontgabelstapler, Wagen, Schlepper, Schubmastgabelstapler, Vierwegestapler, Dreiseitenstapler sowie Containerstapler bzw. Reachstacker.
Der geländegängige Teleskopstapler ist hiervon ausgenommen, da er unter den DGUV Grundsatz 308-009 fällt.